Zum Inhalt springen
MVK Aktuell

Vollversammlung bestätigt Sanierungskurs

In der Wirtschaftskammer Freistadt bestätigten die Mitglieder des Regionalvereins Mühlviertler Kernland einstimmig den eingeschlagenen Sanierungskurs.

In der Wirtschaftskammer Freistadt fand die Vollversammlung des Regionalvereins Mühlviertler Kernland statt. Mit einstimmigen Beschlüssen bestätigten die Mitglieder den eingeschlagenen Sanierungskurs des Vereins. Es war die zweite Vollversammlung seit dem Bekanntwerden der vermuteten Malversationen im September 2024, die zur fristlosen Entlassung der damaligen Geschäftsführerin geführt hatten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und Untreue dauern an.

„Wir setzen alles daran, die Existenz der Leaderregion Mühlviertler Kernland zu sichern“, erklärte Obmann Fritz Robeischl. „Nur so können wir wichtige regionale Projekte weiterentwickeln und begonnene Vorhaben erfolgreich abschließen. Gleichzeitig ist das der einzige Weg, um später Schadenersatzansprüche gegenüber der Verursacherin des Schadens geltend zu machen. Andernfalls würde der Schaden zur Gänze die Steuerzahler treffen.“

Rechtsanwalt Christoph Luegmair von Saxinger Rechtsanwälten erläuterte die rechtliche Situation: Trotz der vermuteten betrügerischen Handlungen der ehemaligen Geschäftsführerin haftet der Verein für die entstandenen Verbindlichkeiten in Höhe von rund einer halben Million Euro. Erst in einem zweiten Schritt könne der Verein im Innenverhältnis Regress gegenüber der Schädigerin nehmen.

Im Falle einer freiwilligen Auflösung des Vereins würden hingegen die Mitgliedsgemeinden für die offenen Verbindlichkeiten aufkommen müssen. Der einstimmig beschlossene Sanierungsplan beinhaltet eine befristete Erhöhung des Mitgliedsbeitrags um 1 Euro pro Einwohner und Jahr bis maximal 2030, die Aufnahme einer Zwischenfinanzierung über 250.000 Euro sowie einen erheblichen Teilforderungsverzicht der bisher beteiligten Banken. „Mit diesen Maßnahmen wird der Verein spätestens in fünf Jahren wieder schuldenfrei sein und kann gleichzeitig seine Ansprüche gegenüber der früheren Geschäftsführung weiterverfolgen“, fasste Robeischl zusammen. „Im Falle einer Insolvenz hingegen würde der gesamte Schaden beim Steuerzahler liegen.“

← Zurück zu allen Beiträgen